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Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, kurz Bundesverdienstkreuz, ist der einzige Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, verliehen für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet. Alle Bundesländer haben eigene Verdienstorden.
Geschichte
Das Bundesverdienstkreuz wurde am 7. September 1951 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss per Stiftungserlass gestiftet. Es wird nach internationaler Norm in drei Klassen (Verdienstkreuz, Großes Verdienstkreuz, Großkreuz) und in acht Stufen verliehen. Die höchste Stufe, die Sonderstufe des Großkreuzes, ist Staatsoberhäuptern vorbehalten.
Im Jahr 1951 war zunächst folgende sechsstufige Ordnung geplant:
* Das Verdienstkreuz am Bande, * das Verdienstkreuz als Steckkreuz (das später in 1. Klasse umbenannt wurde), * das Große Verdienstkreuz, * das Große Verdienstkreuz mit Stern, * das Großkreuz und * das Großkreuz in besonderer Ausführung, dessen Verleihung sich Bundespräsident Heuss vorbehielt.
1952 kam es zu einigen Neuerungen: Zum einen wurde eine besondere Ausführung des Verdienstkreuzes für Arbeiter und Angestellte, die 50 Jahre lang für denselben Dienstherren gearbeitet hatten, eingeführt. Diese Ausführung wurde jedoch schon 1966 wieder eingestellt. Ferner wurde das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern in zwei Stufen geteilt: in das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und das Große Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband.
1955 kam als unterste Stufe die Verdienstmedaille hinzu und als oberste Stufe die Sonderstufe des Großkreuzes, die jedoch schon ab 1953 verliehen worden war.
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